Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/ Anlagenmechanikerin
Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Industriemechaniker/Industriemechanikerin
Teil 4 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin
Teil 5 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Werkzeugmechaniker/ Werkzeugmechanikerin
Teil 6 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
Teil 7 Gemeinsame Bestehensregelungen
Teil 8 Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Teil 9 Gemeinsame Übergangsvorschriften
§ 28 Zusatzqualifikationen
Über das jeweilige Ausbildungsberufsbild, das in § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 15 Absatz 1, § 19 Absatz 1 und § 23 Absatz 1 beschrieben ist, hinaus kann die Ausbildung in einer oder mehreren der folgenden Zusatzqualifikationen vereinbart werden: