§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
(1) Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Süßwaren und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden.
(2) Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt.
(3) Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Süßwaren oder die Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren in der Lage sein, in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten. Zur erweiterten beruflichen Handlungsfähigkeit gehören im Einzelnen folgende Aufgaben:
- 1.
Sachaufgaben:
- a)
die süßwarenspezifischen Produktionsprozesse überwachen und optimieren,
- b)
die In- und Außerbetriebnahme von Produktionsanlagen organisieren und überwachen,
- c)
den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln koordinieren und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sowie deren Werterhalt bei Transport und Lagerung sicherstellen,
- d)
den Werterhalt von Rohwaren, Zusatz- und Hilfsstoffen sowie von Halbfabrikaten und Süßwaren bei Transport und Lagerung sicherstellen,
- e)
Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung für die Produktionsabläufe sichern,
- f)
bei der Einrichtung von Arbeitsstätten und der Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte und entsprechender Vorschriften mitwirken,
- g)
technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen und
- h)
bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte und Spezifikationen mitarbeiten und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitgestalten,