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Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)) (HwWahlO)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Zeitpunkt der Wahl, Wahlleiter und Wahlausschuß
Zweiter Abschnitt Wahlbezirk
Dritter Abschnitt Stimmbezirke
Vierter Abschnitt Abstimmungsvorstand
Fünfter Abschnitt Wahlvorschläge
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
Sechster Abschnitt Wahl
Siebenter Abschnitt Engere Wahl
Achter Abschnitt Wegfall der Wahlhandlung
Neunter Abschnitt Beschwerdeverfahren, Kosten
§ 9 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Wahlvorschläge
§ 9
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am fünfunddreißigsten Tag vor dem Wahltag bei dem Wahlleiter eingereicht sein.