Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 9 - Digitale Gesetze
Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)) (HwWahlO)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Zeitpunkt der Wahl, Wahlleiter und Wahlausschuß
Zweiter Abschnitt Wahlbezirk
Dritter Abschnitt Stimmbezirke
Vierter Abschnitt Abstimmungsvorstand
Fünfter Abschnitt Wahlvorschläge
Sechster Abschnitt Wahl
Siebenter Abschnitt Engere Wahl
Achter Abschnitt Wegfall der Wahlhandlung
Neunter Abschnitt Beschwerdeverfahren, Kosten
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Wahlvorschläge
§ 9
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am fünfunddreißigsten Tag vor dem Wahltag bei dem Wahlleiter eingereicht sein.