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§ 4 - Digitale Gesetze
Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)) (HwWahlO)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Zeitpunkt der Wahl, Wahlleiter und Wahlausschuß
Zweiter Abschnitt Wahlbezirk
Dritter Abschnitt Stimmbezirke
§ 4
Vierter Abschnitt Abstimmungsvorstand
Fünfter Abschnitt Wahlvorschläge
Sechster Abschnitt Wahl
Siebenter Abschnitt Engere Wahl
Achter Abschnitt Wegfall der Wahlhandlung
Neunter Abschnitt Beschwerdeverfahren, Kosten
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Stimmbezirke
§ 4
Zur Aufteilung der Mitglieder der Vollversammlung können die Handwerkskammern in ihrer Satzung gemäß § 93 Abs. 2 der Handwerksordnung Gruppen bilden.