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Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle (HwREintrV)
Eingangsformel
§ 1 Gegenstand
§ 2 Abschlussprüfungen an Hochschulen und an solchen Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht dem tertiären Bereich zugeordnet sind
§ 3 Abschlussprüfungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen
§ 4 Antrag
§ 5 Übergangsregelung
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
§ 4 Antrag - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Antrag
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist bei der Handwerkskammer zu beantragen.