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Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung (HwO§16V)
§ 1 Beginn des Verfahrens
§ 2 Verfahren
§ 3 Verhandlung der Schlichtungskommission
§ 4 Beschlüsse der Schlichtungskommission
§ 5 Entscheidung der Schlichtungskommission
§ 6 Geschäftsstelle
§ 6 Geschäftsstelle - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Geschäftsstelle
(1) Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.
(2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.