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Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) - Digitale Gesetze
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
Zweiter Teil Berufsbildung im Handwerk
Dritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel
Vierter Teil Organisation des Handwerks
Fünfter Teil Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften
Erster Abschnitt Bußgeldvorschriften
Zweiter Abschnitt Übergangsvorschriften
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 125
§ 126
Anlage A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)
Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)
Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Anlage D zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes, in der Lehrlingsrolle sowie im Sachverständigenwesen
Anlage E Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (§ 106 Absatz 4 Satz 1)
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 998)
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Teil: Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften
Dritter Abschnitt: Schlußvorschriften
Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Text siehe: HwWahlO