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§ 41 - Digitale Gesetze
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
Zweiter Teil Berufsbildung im Handwerk
Dritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel
Vierter Teil Organisation des Handwerks
Fünfter Teil Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Berufsbildung im Handwerk
Fünfter Abschnitt: Regelung und Überwachung der Berufsausbildung
§ 41
Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die Handwerkskammer die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.