Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
Zweiter Teil Berufsbildung im Handwerk
Erster Abschnitt Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
§ 21
§ 22
§ 22a
§ 22b
§ 22c
§ 23
§ 24
Zweiter Abschnitt Ausbildungsordnung, Änderung der Ausbildungszeit
Dritter Abschnitt Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Vierter Abschnitt Prüfungswesen
Fünfter Abschnitt Regelung und Überwachung der Berufsausbildung
Sechster Abschnitt Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs
Siebenter Abschnitt Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung
Achter Abschnitt Berufliche Bildung behinderter Menschen, Berufsausbildungsvorbereitung
Neunter Abschnitt Berufsbildungsausschuß
Dritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel
Vierter Teil Organisation des Handwerks
Fünfter Teil Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 22a - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Berufsbildung im Handwerk
Erster Abschnitt: Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
§ 22a
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
1.
Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
2.
wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.