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§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin (HWirtMeistPrV)
Eingangsformel
§ 1 Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Gliederung der Meisterprüfung
§ 4 Prüfungsanforderungen im Teil "Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen"
§ 5 Prüfungsanforderungen im Teil "Betriebs- und Unternehmensführung"
§ 6 Prüfungsanforderungen im Teil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung"
§ 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 8 Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Meisterprüfung
§ 9 Wiederholung der Meisterprüfung
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft.