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Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Staatliche Anerkennung
Abschnitt 2 Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge
Abschnitt 3 Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1)
Anlage 3 (zu § 3)
Anlage 4 (zu § 14 Abs. 1 und § 21 Abs. 1) Bewertungsskala für die Bildung der Noten in den einzelnen Prüfungsleistungen der Prüfungen nach § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und § 18 Abs. 1
Anlage 5 (zu § 14 Abs. 4)
Anlage 6 (zu § 21 Abs. 4)
§ 24 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.