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Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Staatliche Anerkennung
Abschnitt 2 Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge
Abschnitt 3 Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin
§ 16 Ziel der Prüfung
§ 17 Zulassung zur Prüfung
§ 18 Prüfung
§ 19 Prüfungsausschuss
§ 20 Prüfungsverfahren
§ 21 Bewerten und Bestehen der Prüfung
§ 22 Wiederholung der Prüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 16 Ziel der Prüfung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin
§ 16 Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, den Anforderungen des § 5 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu entsprechen.