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§ 5 Beschäftigungsdienststelle - Digitale Gesetze
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (HtDBWVAPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Auswahlverfahren und Einstellung
§ 4 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
§ 5 Beschäftigungsdienststelle
§ 6 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 7 Anforderungen im Auswahlverfahren
§ 8 Auswahlkommission
§ 8a Ergänzende Festlegungen
§ 8b Bestandteile des Auswahlverfahrens
§ 8c Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 8d Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 8e Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 8f Bewertung der Eignungsmerkmale
§ 8g Gesamtergebnis und Rangfolge
§ 8h Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Kapitel 3 Vorbereitungsdienst
Kapitel 4 Prüfungen
Kapitel 5 Aufstieg
Kapitel 6 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 2: Auswahlverfahren und Einstellung
§ 5 Beschäftigungsdienststelle
Beschäftigungsdienststelle der Anwärterinnen und Anwärter ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.