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Anlage 4 (zu § 50 Abs. 1) - Digitale Gesetze
Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV)
Eingangsformel
I. Einrichtung des Handelsregisters, Örtliche und sachliche Zuständigkeit
II. Führung des Handelsregisters
III. Verfahren bei Anmeldung, Eintragung und Registerbekanntmachungen
IV. Sondervorschriften für die Abteilungen A und B
IVa. Vorschriften für das elektronisch geführte Handelsregister
1. Einrichtung des elektronisch geführten Handelsregisters
2. Anlegung des elektronisch geführten Registerblatts
3. Automatisierter Abruf von Daten
4. Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen
§ 54 Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen
Schlußformel
Anlage 1 (weggefallen)
Anlage 2 (weggefallen)
Anlage 3 (zu § 33 Absatz 5) Muster für Registerbekanntmachungen
Anlage 4 (zu § 50 Abs. 1)
Anlage 5 (zu § 50 Abs. 1)
Anlage 6 (zu § 50 Abs. 1)
Anlage 7 (zu § 50 Abs. 1)
Anlage 8 (weggefallen)
Inhaltsverzeichnis
IVa.: Vorschriften für das elektronisch geführte Handelsregister
4.: Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen
Anlage 4 (zu § 50 Abs. 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2001, 3693;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Handelsregister des Amtsgerichts
Abteilung A
Nummer der Firma: HR A
Nummer
der Ein-
tragung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung,
inländische Geschäftsanschrift
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unternehmens
1)
Die Anmeldung des Unternehmensgegenstandes ist nur bei der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung und juristischen Personen zwingend.
a)
Allgemeine Ver-
tretungsregelung
b)
Inhaber, persönlich
haftende Gesell-
schafter, Geschäfts-
führer, Vorstand, Ver-
tretungsberechtigte
und besondere Ver-
tretungsbefugnis
Prokura
a)
Rechtsform,
Beginn und
Satzung
b)
Sonstige Rechts-
verhältnisse
c)
Kommanditisten,
Mitglieder
2)
Mitglieder sind hier solche der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung.
a)
Tag
der Ein-
tragung
b)
Bemer-
kungen
1
2
3
4
5
6
____________
Anmerkung: Die Kopfzeile und die Spaltenüberschriften müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.