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§ 39 - Digitale Gesetze
Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV)
Eingangsformel
I. Einrichtung des Handelsregisters, Örtliche und sachliche Zuständigkeit
II. Führung des Handelsregisters
III. Verfahren bei Anmeldung, Eintragung und Registerbekanntmachungen
IV. Sondervorschriften für die Abteilungen A und B
§ 39
Abteilung A
§ 40 Inhalt der Eintragungen in Abteilung A
§ 41
§ 42
Abteilung B
IVa. Vorschriften für das elektronisch geführte Handelsregister
Inhaltsverzeichnis
IV.: Sondervorschriften für die Abteilungen A und B
§ 39
Die Abteilungen A und B werden in getrennten Registern nach den beigegebenen Mustern geführt.