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§ 26 Entwicklungsvorhaben - Digitale Gesetze
Hochschulrahmengesetz (HRG)
Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich
1. Kapitel Aufgaben der Hochschulen
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt Studium und Lehre
3. Abschnitt Forschung
§ 22 Aufgaben und Koordination der Forschung
§ 23
§ 24 Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
§ 25 Forschung mit Mitteln Dritter
§ 26 Entwicklungsvorhaben
2. Kapitel Zulassung zum Studium
3. Kapitel Mitglieder der Hochschule
4. Kapitel Rechtsstellung der Hochschule
5. Kapitel Staatliche Anerkennung
6. Kapitel Anpassung des Landesrechts
7. Kapitel Änderung von Bundesgesetzen, Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
1. Kapitel: Aufgaben der Hochschulen
3. Abschnitt: Forschung
§ 26 Entwicklungsvorhaben
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung sowie für künstlerische Entwicklungsvorhaben sinngemäß.