Anlage 2 (zu § 30 Absatz 2)
Zusatzqualifikation CAD- und CNC-Technik Holz
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 755)
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Erstellen und Anwenden von CAD-Zeichnungen für Möbel, Innenausbauten, Bauelemente, Holzpackmittel und Rahmen | - a)
CAD-Technik, Programme und Anwendungsgebiete unterscheiden - b)
3-D-Konstruktionen unter Berücksichtigung von gestalterischen und fertigungstechnischen Vorgaben erstellen - c)
2-D-Schnitte aus 3-D-Zeichnungen generieren - d)
CAD-Visualisierungen generieren, insbesondere zur Gestaltung - e)
CAD-Animationen erstellen, insbesondere zur Konstruktionskontrolle beweglicher Elemente
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