Abschnitt 4 Zusatzqualifikation CAD- und CNC-Technik Holz
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 5 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.