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[object Object] (HolzmechAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
§ 10 Ziel und Zeitpunkt
§ 11 Inhalt
Unterabschnitt 2 Fachrichtung Herstellen von Möbeln und Innenausbauteilen
Unterabschnitt 3 Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen
Unterabschnitt 4 Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen
Abschnitt 4 Zusatzqualifikation CAD- und CNC-Technik Holz
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 10 Ziel und Zeitpunkt - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1: Allgemeines
§ 10 Ziel und Zeitpunkt
(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.
(2) Die Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.