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§ 8 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Getrennte Haltung, Vermischungsverbote
§ 3 Rücknahmeverpflichtung
§ 4 Erklärung über die Verwendung von Lösemitteln
§ 5 Kennzeichnung
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Berlin-Klausel
§ 8 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage (zu § 4 Satz 1)
Inhaltsverzeichnis
§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 5 am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. § 5 tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.