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§ 33 Löschung von Regionalnachweisen - Digitale Gesetze
Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Ausstellung und Inhalte von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen, Registrierung von Anlagen
Abschnitt 3 Übertragung, Entwertung, Löschung und Verfall von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
§ 28 Übertragung von Herkunftsnachweisen
§ 29 Übertragung und Rückbuchung von Regionalnachweisen
§ 30 Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
§ 30a Gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen
§ 31 Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen, Ausweisung in der Stromkennzeichnung
§ 32 Löschung von Herkunftsnachweisen
§ 33 Löschung von Regionalnachweisen
§ 34 Verfall von Herkunftsnachweisen
§ 35 Verfall von Regionalnachweisen
Abschnitt 4 Anerkennung und Import von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen
Abschnitt 5 Pflichten von Registerteilnehmern, Hauptnutzern, Nutzern und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen
Abschnitt 6 Erhebung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung und Löschung von Daten
Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 8 Sperrung und Schließung des Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern
Abschnitt 9 Nutzungsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Übertragung, Entwertung, Löschung und Verfall von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
§ 33 Löschung von Regionalnachweisen
Für die Löschung von Regionalnachweisen sind die Vorschriften des § 32 über die Löschung von Herkunftsnachweisen entsprechend anzuwenden.