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Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIVHG)
Eingangsformel
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Stiftung des Bundes
Teil 3 Ländermittel
Teil 4 Schlußvorschriften
§ 19 Rechtsweg - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Stiftung des Bundes
Abschnitt 2: Leistungen
§ 19 Rechtsweg
Für Rechtsstreitigkeiten in Anwendung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Vor Klageerhebung ist gegen den Bescheid gemäß § 18 Widerspruch zu erheben, über den der Stiftungsvorstand entscheidet.