Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise (HeizölLBV)
Eingangsformel
1. Abschnitt Liefer- und Bezugsbeschränkungen für leichtes Heizöl
2. Abschnitt Ermittlung der Referenzmengen
3. Abschnitt Sonstige Vorschriften für Heizölhändler
4. Abschnitt Verfahrensvorschriften
§ 14 Verfahren, wenn Bescheinigungen nicht erlangt werden können oder abhanden gekommen sind
§ 15 Zuständige Stellen
5. Abschnitt Nachweis des Bezugs von leichtem Heizöl
6. Abschnitt Schlußvorschriften
§ 15 Zuständige Stellen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
4. Abschnitt: Verfahrensvorschriften
§ 15 Zuständige Stellen
Zuständige Stellen sind die nach § 4 Abs. 5 des Energiesicherungsgesetzes 1975 bestimmten Stellen.