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Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (HeimmwV)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Heimbeirat und Heimfürsprecher
Zweiter Teil Mitwirkung des Heimbeirates und des Heimfürsprechers
Dritter Teil Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 35 Übergangsvorschrift - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil: Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 35 Übergangsvorschrift
Heimbeiräte, die vor Inkrafttreten der Verordnung gewählt worden sind, müssen nicht neu gewählt werden.