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§ 33 Mitwirkung des Heimfürsprechers - Digitale Gesetze
Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (HeimmwV)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Heimbeirat und Heimfürsprecher
Zweiter Teil Mitwirkung des Heimbeirates und des Heimfürsprechers
Dritter Teil Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Mitwirkung des Heimbeirates und des Heimfürsprechers
§ 33 Mitwirkung des Heimfürsprechers
Die §§ 29 bis 32 gelten für die Mitwirkung des Heimfürsprechers entsprechend.