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§ 22 Ehrenamtliche Tätigkeit - Digitale Gesetze
Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (HeimmwV)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Heimbeirat und Heimfürsprecher
Erster Abschnitt Bildung und Zusammensetzung von Heimbeiräten
Zweiter Abschnitt Amtszeit des Heimbeirates
Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Heimbeirates
Vierter Abschnitt Stellung der Heimbeiratsmitglieder
§ 22 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 23 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
§ 24 Verschwiegenheitspflicht
Fünfter Abschnitt Heimfürsprecher
Zweiter Teil Mitwirkung des Heimbeirates und des Heimfürsprechers
Dritter Teil Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Heimbeirat und Heimfürsprecher
Vierter Abschnitt: Stellung der Heimbeiratsmitglieder
§ 22 Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder des Heimbeirates führen ihr Amt unentgeltlich und ehrenamtlich aus.