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Anhang EV [object Object] - Digitale Gesetze
Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (HeimMindBauV)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Gemeinsame Vorschriften
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
Dritter Teil Einrichtungen für behinderte Volljährige
Vierter Teil Fristen und Befreiungen
Fünfter Teil Ordnungswidrigkeiten und Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Teil: Ordnungswidrigkeiten und Schlußbestimmungen
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. X Sachgebiet H Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1096)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
...
13.
Heimmindestbauverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 1983 (BGBl. I S. 550)
mit folgender Maßgabe:
Für die Berechnung der Frist in § 30 Abs. 1 Satz 2 als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Verordnung gilt der Tag des Wirksamwerdens des Beitritts.
...