Vierter Abschnitt Einrichtungen mit Mischcharakter
Dritter Teil Einrichtungen für behinderte Volljährige
Vierter Teil Fristen und Befreiungen
Fünfter Teil Ordnungswidrigkeiten und Schlußbestimmungen
§ 25 Gemeinschaftsräume - Digitale Gesetze
§ 25 Gemeinschaftsräume
§ 20 Abs. 1 gilt entsprechend. Die Nutzflächen müssen jedoch so angelegt sein, daß auch Bettlägerige an Veranstaltungen und Zusammenkünften teilnehmen können.