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§ 1 Inhalt des Studiums - Digitale Gesetze
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Studium
Teil 2 Staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Teil 3 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Teil 4 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Studium
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 1 Inhalt des Studiums
Im Hebammenstudium sind der studierenden Person die in Anlage 1 genannten Kompetenzen zu vermitteln.