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§ 1 Errichtung und Rechtsform - Digitale Gesetze
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (HdGStiftG)
§ 1 Errichtung und Rechtsform
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Unterstützung durch das Bundesarchiv
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Satzung
§ 6 Organe der Stiftung
§ 7 Kuratorium
§ 8 Wissenschaftlicher Beirat
§ 9 Arbeitskreis gesellschaftlicher Gruppen
§ 10 Präsident/Präsidentin
§ 11 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 12 Aufsicht, Haushalt, Rechnungsprüfung
§ 13 Berichterstattung
§ 14 Beschäftigte
§ 15 Freier Eintritt, Gebühren
§ 16 Dienstsiegel
§ 17 Übergang von Rechten und Pflichten
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Errichtung und Rechtsform
Unter dem Namen "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn errichtet. Die Stiftung entsteht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes.