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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (HBPolVDAufstV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ziele der Ausbildung
§ 3 Bewertung der Leistungen in der Ausbildung und in der Abschlussprüfung
§ 4 Erholungsurlaub
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
Abschnitt 3 Ausbildung
Abschnitt 4 Abschlussprüfung
§ 4 Erholungsurlaub - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 4 Erholungsurlaub
Die Zeiten des Erholungsurlaubs werden von der Bundespolizeiakademie bestimmt.