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§ 19 Bestandteile - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank (HBankDVDV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Abschnitt 3 Ausbildung
Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Laufbahnprüfung
§ 19 Bestandteile
Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.