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Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin (HaWiAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
§ 6 Zeitpunkt
§ 7 Inhalt
§ 8 Prüfungsbereich
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 6 Zeitpunkt - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zwischenprüfung
§ 6 Zeitpunkt
Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Den Zeitrahmen legt die zuständige Stelle fest.