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Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin (HaWiAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 19 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschriften
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 30. Juni 1999 (BGBl. I S. 1495) außer Kraft.