Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 28 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (HalblSchG)
Erster Abschnitt Der Schutz der Topographien
Zweiter Abschnitt
Dritter Abschnitt
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 28 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. November 1987 in Kraft.