Fünfter Abschnitt Gefahrenschutz (Arbeitsschutz und öffentlicher Gesundheitsschutz)
Sechster Abschnitt Entgeltregelung
Siebenter Abschnitt Entgeltschutz
Achter Abschnitt Auskunfts- und Aufklärungspflicht über Entgelte
Neunter Abschnitt Kündigung
Zehnter Abschnitt Ausgabeverbot
Elfter Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Zwölfter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 18 Aufgaben des Heimarbeitsausschusses auf dem Gebiet der
Entgeltregelung
Der Heimarbeitsausschuß hat die Aufgaben:
a)
auf das Zustandekommen von Tarifverträgen hinzuwirken;
b)
zur Vermeidung und Beendigung von Gesamtstreitigkeiten zwischen den in § 17 Abs. 1 genannten Parteien diesen auf Antrag einer Partei Vorschläge für den Abschluß eines Tarifvertrags zu unterbreiten; wird ein schriftlich abgefaßter Vorschlag von allen Parteien durch Erklärung gegenüber dem Heimarbeitsausschuß angenommen, so hat er die Wirkung eines Tarifvertrags;
c)
bindende Festsetzungen für Entgelte und sonstige Vertragsbedingungen nach Maßgabe des § 19 zu treffen.