§ 6 Rechts- und Fachaufsicht über die zuständige Behörde - Digitale Gesetze
§ 6 Rechts- und Fachaufsicht über die zuständige Behörde
Bei der Durchführung dieser Verordnung unterliegt das Umweltbundesamt der Rechts- und Fachaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.