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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 2 Kartellbehörden
Teil 3 Verfahren
Kapitel 1 Verwaltungssachen
Abschnitt 1 Verfahren vor den Kartellbehörden
§ 54 Einleitung des Verfahrens, Beteiligte, Beteiligtenfähigkeit
§ 55 Vorabentscheidung über Zuständigkeit
§ 56 Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung
§ 57 Ermittlungen, Beweiserhebung
§ 58 Beschlagnahme
§ 59 Auskunftsverlangen
§ 59a Prüfung von geschäftlichen Unterlagen
§ 59b Durchsuchungen
§ 60 Einstweilige Anordnungen
§ 61 Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung
§ 62 Gebührenpflichtige Handlungen
Abschnitt 2 Gemeinsame Bestimmungen für Rechtsbehelfsverfahren
Abschnitt 3 Beschwerde
Abschnitt 4 Rechtsbeschwerde und Nichtzulassungsbeschwerde
Kapitel 2 Bußgeldsachen
Kapitel 3 Vollstreckung
Kapitel 4 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Kapitel 5 Gemeinsame Bestimmungen
Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
Teil 5 Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
Teil 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 60 Einstweilige Anordnungen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Verfahren
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Abschnitt 1: Verfahren vor den Kartellbehörden
§ 60 Einstweilige Anordnungen
Die Kartellbehörde kann bis zur endgültigen Entscheidung über
1.
eine Verfügung nach § 31b Absatz 3, § 40 Absatz 2, § 41 Absatz 3 oder einen Widerruf oder eine Änderung einer Freigabe nach § 40 Absatz 3a,
2.
eine Erlaubnis nach § 42 Absatz 1, ihren Widerruf oder ihre Änderung nach § 42 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 40 Absatz 3a,
3.
eine Verfügung nach § 26 Absatz 4, § 30 Absatz 3 oder § 34 Absatz 1
einstweilige Anordnungen zur Regelung eines einstweiligen Zustandes treffen.