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§ 55 Laufbahnprüfung - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes (GVIDVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
Abschnitt 3 Studienordnung
Abschnitt 4 Prüfungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Abschluss der Module und Modulprüfungen
Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
Unterabschnitt 4 Bachelorprüfung
§ 54 Bestehen der Bachelorprüfung, Abschlussnote
§ 55 Laufbahnprüfung
§ 56 Abschlusszeugnis, Urkunde, Diploma Supplement
§ 57 Bescheid bei Nichtbestehen der Bachelorprüfung
Unterabschnitt 5 Weitere Prüfungsbestimmungen
Abschnitt 5 Anerkennung und Anrechnung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Prüfungen
Unterabschnitt 4: Bachelorprüfung
§ 55 Laufbahnprüfung
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.