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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes (GVIDVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
Abschnitt 3 Studienordnung
Abschnitt 4 Prüfungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Abschluss der Module und Modulprüfungen
§ 41 Abschluss der Module und Modulprüfungen
§ 42 Modulprüfungen in den Fachstudien
§ 43 Modulprüfungen in den Praxisstudien
§ 44 Anforderungen an Prüfungsformate bei Modulprüfungen
§ 45 Verfahren zur Bewertung der Modulprüfungen
§ 46 Wiederholung von Modulprüfungen
Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
Unterabschnitt 4 Bachelorprüfung
Unterabschnitt 5 Weitere Prüfungsbestimmungen
Abschnitt 5 Anerkennung und Anrechnung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 42 Modulprüfungen in den Fachstudien - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Prüfungen
Unterabschnitt 2: Abschluss der Module und Modulprüfungen
§ 42 Modulprüfungen in den Fachstudien
Die Modulprüfungen während der Fachstudien können aus einem oder mehreren der folgenden Prüfungsformate bestehen:
1.
Klausur,
2.
Hausarbeit,
3.
Präsentation,
4.
Projektarbeit,
5.
Portfolio,
6.
Software-Anwendung,
7.
mündliche Prüfung,
8.
Kolloquium (Gruppengespräch).