9a. Titel Zuständigkeit für Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
Zehnter Titel Staatsanwaltschaft
Elfter Titel Geschäftsstelle
Zwölfter Titel Zustellungs- u. Vollstreckungsbeamte
Dreizehnter Titel Rechtshilfe
Vierzehnter Titel Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
Fünfzehnter Titel Gerichtssprache
Sechzehnter Titel Beratung und Abstimmung
Siebzehnter Titel Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
§ 118
Die Oberlandesgerichte sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.