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§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik oder Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics (GüLogFachwBAProFV)
Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
§ 4 Prüfungsbereich „Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“
§ 5 Prüfungsbereich „Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“
§ 6 Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“
§ 7 Form und Ablauf der Prüfung
§ 8 Schriftliche Prüfung
§ 9 Mündliche Prüfung
§ 10 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 11 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 12 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 13 Zeugnisse
§ 14 Wiederholung der Prüfung
§ 15 Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
§ 16 Übergangsvorschriften
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 10 und 11) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 13) Zeugnisinhalte
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 4,
2.
„Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 5,
3.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 6.