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§ 20 Laufbahnprüfung - Digitale Gesetze
[object Object] (GtDITZBundVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
Abschnitt 3 Vorbereitungsdienst
Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
Abschnitt 5 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Laufbahnprüfung
§ 20 Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
der Bachelorprüfung und
2.
der mündlichen Abschlussprüfung.