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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (GtDBWVAPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Auswahlverfahren und Einstellung
§ 5 Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
§ 6 Beschäftigungsdienststelle
§ 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 8 Anforderungen im Auswahlverfahren
§ 9 Auswahlkommission
§ 9a Ergänzende Festlegungen
§ 9b Bestandteile des Auswahlverfahrens
§ 9c Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 9d Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 9e Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 9f Bewertung der Eignungsmerkmale
§ 9g Gesamtergebnis und Rangfolge
§ 9h Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Kapitel 3 Berufspraktische Studienzeit
Kapitel 4 Bachelorstudium
Kapitel 5 Prüfungen
Kapitel 6 Aufstieg
Kapitel 7 Sonstige Vorschriften
§ 6 Beschäftigungsdienststelle - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 2: Auswahlverfahren und Einstellung
§ 6 Beschäftigungsdienststelle
Beschäftigungsdienststelle der Anwärterinnen und Anwärter ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.