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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (GtDBWVAPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Kapitel 3 Berufspraktische Studienzeit
Kapitel 4 Bachelorstudium
Kapitel 5 Prüfungen
Kapitel 6 Aufstieg
Kapitel 7 Sonstige Vorschriften
§ 25 Prüfungsort, Prüfungstermin - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 5: Prüfungen
§ 25 Prüfungsort, Prüfungstermin
Das Prüfungsamt setzt Ort und Zeit der schriftlichen Aufsichtsarbeiten, der Praxisarbeit und der mündlichen Prüfung fest und sorgt dafür, dass die Anwärterinnen und Anwärter hierüber rechtzeitig informiert werden.