§ 15 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“ - Digitale Gesetze
§ 15 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“
Den Anwärterinnen und Anwärtern werden die für die spätere Aufgabenwahrnehmung notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse vermittelt. Einzelheiten regelt der Lehrplan.