Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 5 Erholungsurlaub - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst – Fachrichtung Bahnwesen – (GtDBahnVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Vorbereitungsdienst, Einstellungsvoraussetzung
§ 2 Ziele und Schwerpunkte
§ 3 Einstellungsbehörde, Auswahlverfahren
§ 4 Nachteilsausgleich
§ 5 Erholungsurlaub
§ 6 Bewertung der Leistungen
Abschnitt 2 Berufspraktische Studienzeit
Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 5 Erholungsurlaub
Erholungsurlaub wird in Absprache mit der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter gewährt.