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Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)
§ 1 Zielsetzung
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
§ 4 Arbeitsmittel, Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung
§ 5 Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot
§ 6 Erstellen von Dokumenten
§ 6a Einschränkungen des Einsatzes von Fremdpersonal
§ 6b Prüfung und Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung
§ 7 Bußgeldvorschriften
§ 8 Evaluation
§ 5 Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot
(1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.
(2) Die Aufrechnung gegenüber dem unpfändbaren Teil des Arbeitsentgelts ist unzulässig.