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Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (GrdstVG)
ERSTER ABSCHNITT Rechtsgeschäftliche Veräußerung
ZWEITER ABSCHNITT Gerichtliche Zuweisung eines Betriebes
DRITTER ABSCHNITT Verfahren
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
§ 26
VIERTER ABSCHNITT Siedlungsrechtliche Vorschriften
FÜNFTER ABSCHNITT Zusatz-, Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 23 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
DRITTER ABSCHNITT: Verfahren
§ 23
Im Verfahren vor der Genehmigungsbehörde werden Gebühren und Auslagen nicht erhoben.