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Art 2 - Digitale Gesetze
Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (GrÄndStVtr NW/RP)
Eingangsformel
Art 1
Art 2
Art 3
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
Art 2
Die betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände regeln die Rechtsfolgen der Änderung der Gemeindegebiete und die Auseinandersetzung durch Vereinbarungen. Die Vereinbarungen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden.